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Jenny Groß: Neue Schulbaurichtlinie ist nicht der versprochene „Große Wurf“

SchulabaurichtlinieDas rheinland-pfälzische Bildungsministerium hat kurz vor den Sommerferien die neuen Richtlinien bzw. Vorhaben für den Schulbau vorgestellt. Diese setzen sich aus einem Kompendium über zukunftsfähige Schulbauten sowie einer entsprechenden Verwaltungsvorschrift zusammen.

Die bildungspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Jenny Groß, erklärt hierzu:
„Es wurde auch Zeit, die Richtlinien endlich anzupassen, denn die alte Verwaltungsvorschrift ist aus dem Jahr 2010 und konnte mit den Entwicklungen der letzten Jahre nicht mehr mithalten.
Der Entwurf der neuen Schulbaurichtlinien geht augenscheinlich einen guten Weg, denn er setzt sich mit den Anforderungen an ein Lernen und Lehren in modernen Schulbauten auseinander und zeigt Möglichkeiten und Wege auf, dies zu ermöglichen.

Allerdings ist für uns Christdemokraten unklar, weshalb der wichtige pädagogische Bereich der bisherigen Schulbaurichtlinie in der Verwaltungsvorschrift völlig außen vorgelassen wird und nur im Kompendium ausgearbeitet ist. Die neue Verwaltungsvorschrift behandelt demnach nur grundsätzliche bzw. formale Aspekte wie z.B. Art, Umfang und Höhe von Zuwendungen, den Zuwendungszweck und geht auf Verfahrensfragen und Abläufe ein. Für uns gehören jedoch auch das pädagogische Arbeiten und die Rahmenbedingungen mit in die Verwaltungsvorschrift.

Darüber hinaus ist auffallend, dass das Land scheinbar immer mehr Verantwortung von sich weist und auf die Träger und Kommunen schiebt – diese bekommen immer mehr Aufgaben, sowohl personeller, inhaltlicher und finanzieller Art. Für uns steht fest, dass nicht wieder alles an den Kommunen hängen bleiben darf, was bei der jetzigen Entwurfsfassung zu befürchten ist.

Vor allem wenn es die “Landeszuwendungen nach pflichtgemäßem Ermessen des Bildungsministeriums im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel“ gibt bzw. sich die Höhe der Zuwendung u.a. nach dem “Landesinteresse an der Ausführung des Vorhabens“ richtet.
Zudem müssen wir festhalten, dass die neuen Richtlinien noch nicht vollends überzeugen. Themen wie die Bildschirmzeiten bzw. der Art des Unterrichts als Konsequenz durch die möglichen offenen Gebäude- und Unterrichtskonzepte müssen in einer solchen Richtlinie ebenfalls mitbedacht werden. Auch ist für uns wichtig, dass es weiterhin die “klassischen“ Klassenräume gibt und man nicht alles auf Lernlandschaften umrüstet.

Außerdem kommen uns die Themen der Generalsanierung, Kernsanierung, Sanierung, Instandsetzung und Modernisierung von bestehenden Schulbauten in den neuen Richtlinien zu kurz, denn auch diese sind für unsere Schulen wichtig und nicht nur etwaige Um- und Erweiterungsbauten oder Bauunterhaltungsmaßnahmen. Sie werden schlicht nicht mehr bedacht und fallen weg. Was passiert denn mit völlig maroden und generalsanierungsbedürftigen Schulen? Werden diese einfach vergessen?

Es bleibt abzuwarten, wie viel (finanzielle) Unterstützung die Landesregierung bereit ist zu leisten, um das Ziel der zukunftsfähigen Schulbauten auch realisieren!“

 

(Foto-Credentials: Lizenzfreies Bild)