Krankenhausreform mit schwerwiegenden Folgen für Rheinland-Pfalz – Land braucht Überbrückungsfonds für kleine Krankenhäuser
Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag die Krankenhausreform durchgewinkt – auch mit den Stimmen von Rheinland-Pfalz. Viele Länder hatten sich für die Verweisung in den Vermittlungsausschuss eingesetzt, um eine breite demokratische Basis für eine wichtige Reform zu erreichen. „Zentrale Probleme sind ungelöst – insbesondere die Zukunft vieler rheinland-pfälzischer Krankenhäuser bleibt ungeklärt. Die Verweisung in den Vermittlungsausschuss wäre der richtige Weg gewesen“, erklärt die Westerwälder CDU-Landtagsabgeordnete und stellv. Fraktionsvorsitzende, Jenny Groß.
Groß führt aus: „Wir brauchen eine Krankenhausreform! Diese Feststellung ist genauso unstrittig, wie die zentralen Ziele der vorliegenden Reform. Allerdings sind wichtige Finanzierungsfragen ungeklärt und besonders für die ländlichen Regionen bleibt die Reform unkonkret. Aus Sicht von Rheinland-Pfalz ist die Sicherung einer flächendeckend stationären Versorgung von besonderer Bedeutung. Doch gerade die bleibt durch die Reform gefährdet. Die rheinland-pfälzische Landesregierung weiß um die beiden Hauptkritikpunkte und stimmt trotzdem dem Vorschlag der gescheiterten Ampel in Berlin zu. Eigene Lösungen für diese Problemfelder der Krankenhausreform? Fehlanzeige!
Gute Reformziele wie beispielsweise die Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität, die Effizienzsteigerung in der Krankenhausversorgung sowie die Entbürokratisierung sind richtig. Auch sind die Änderung des Finanzierungssystems, die Einführung einer Vorhaltevergütung und eine Abkehr von der Vergütung über Fallpauschalen mit seinen Fehlanreizen notwendig. Dem stehen aber zahlreiche Punkte in der Reform gegenüber, welche nicht zu Ende gedacht wurden, um die flächendeckende stationäre Versorgung in Rheinland-Pfalz dauerhaft zu sichern.“
Die CDU-Politikerin kritisiert weiter: „Die Finanzierung des Transformationsfonds ist weiterhin unklar. Viele Krankenhäuser haben aber nicht die Zeit noch länger zu warten, wie die zahlreichen Krankenhaus-Insolvenzen in Rheinland-Pfalz zeigen. Es braucht daher umgehend eine Überbrückungsfinanzierung durch das Land. Wir müssen ein unkontrolliertes Kliniksterben verhindern und haben deshalb die Auflage eines „Lebende Krankenhäuser-Fonds“ für Rheinland-Pfalz beantragt.
Die in der Reform geplante Vorhaltefinanzierung weist gravierende Mängel auf und kommt zu spät. Diese Finanzierung müsste dringend von den Fallzahlen und Mindestvorhaltezahlen entkoppelt werden. Insbesondere in kleineren Häusern sind die geplanten Vorgaben bestimmter Leistungsgruppen zu Beginn nicht zu erfüllen, sie kommen durch die Reform zusätzlich in Bedrängnis. Die Realität in Rheinland-Pfalz ist längst, dass die Landesregierung die Kontrolle über ihre Planungen verloren hat und ein Krankenhaussterben mit Insolvenzen und Schließungen der Reform vorrausgehen wird. Es handelt sich um schwerwiegende Einschnitte in unsere Krankenhausversorgung, die die Landesregierung billigend in Kauf nimmt.“
(Foto-Credentials: Darko Stojanovic auf Pixabay)