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Sachstandsabfrage zum Ausbau der B 49 zwischen Montabaur und Neuhäusel

Die Debatte um den dreispurigen Ausbau der B 49 zwischen Montabaur und Neuhäusel ging im Dezember 2021 in die nächste Runde. Bündnis 90/Die Grünen im Westerwald lehnen laut einem Bericht des WW-Kuriers vom 14.12.2021 den Ausbau ab und fordern die Landesregierung auf, dem Landesbetrieb Mobilität (LBM) Anweisungen zum Einstellen der Planungen zu erteilen.
Diese jüngsten Entwicklungen nahm die Westerwälder CDU-Landtagsabgeordnete Jenny Groß zum Anlass und stellte eine Kleine Anfrage an die Landesregierung.

Die Abgeordnete bat um Antworten zum Sachstand der Planungen, zur Anzahl der mit dem Projekt betrauten Mitarbeiter und zur zeitlichen Einordnung für die Fertigstellung des Projektplans sowie zur Dauer des Straßenbaus. Ferner wollte Groß wissen, wie weit die Planungen für einen straßenbegleitenden Radweg entlang der Strecke sind und wie die Landesregierung überhaupt zum Ausbau der B 49 steht.
Die Landesregierung bekräftigt in ihrer Antwort die Planungen zum Ausbau der B 49 zwischen dem Anschluss Horressen und dem Anschluss Neuhäusel Ost. Die Straße werde richtlinienkonform, somit dreispurig ausgebaut. „Der erste Planungs- und Bauabschnitt verläuft dabei von Neuhäusel bis zum Abzweig L 309 (Steilstrecke). Mit der Planung für diesen Abschnitt wurde im Jahr 2019 begonnen. Bisher sind, in Bezug auf die technische Planung, die Vermessung sowie die Vorplanung erfolgt. Für den Abschnitt Horressen bis Ende Steilstrecke wurde die Planung noch nicht begonnen,“ so ein Teil der Antwort in der Anfrage von Seiten der Regierung.
Des Weiteren geht die Landesregierung auf die sich in der Prüfung befindlichen Maßnahmen für die Landespflege sowie die faunistischen Untersuchungen ein. Darunter fallen u.a. Brutvogelkartierung, die Absuche von Baumhöhlen und -spalten, Horstkartierung, Fledermauskartierung, Wildkatzenuntersuchung und Strukturkartierung totholzbewohnender Käfer.

Nähere Angaben zur zeitlichen Einordnung der Dauer der Projektplanungen und dem tatsächlichen Straßenausbau können jedoch derzeit nicht getroffen werden.
„Dass im Zuge dieses Straßenausbaus auch der Bau eines Radweges entlang der B 49 geprüft wird, ist richtig, wenngleich ich auf die fortschreitende Planung in der Gesamtbetrachtung gespannt bin, ich messe die Landesregierung an der Umsetzung. Seit 2019 ist dies im Zuge von Sanierungs- und Ausbaumaßnahmen von Landesstraßen möglich. Die Landesregierung hat zwar die Aufgabe, die Leistungsfähigkeit und Sicherheit des Bundesstraßennetzes im Auftrag des Bundes zu gewährleisten, die Planungen und Projekte von Straßen und Radwegen jedoch liegt beim LBM. Daher habe ich in einer separaten Anfrage nähere Informationen zum LBM erfragt“, erklärt Jenny Groß abschließend. Dass es aber keinen Zeitplan gibt, der Aussagen zur Dauer des Ausbaus und zur Fertigstellung gibt, verwundere, da dies im Zuge der Planung doch notwendig sei.

 

(Foto-Credentials: Lizenzfreies Bild)