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Kita-Zukunftsgesetz: Sachstandsabfrage zur Personalplanung und -sicherheit bei Kindertagesstätten im Westerwaldkreis

Mit dem Start des neuen Kita-Gesetzes am 1. Juli 2021 sind auch die neuen Regelungen bzgl. der Personalbemessung in Kraft getreten. Diese soll ab sofort nach Platz und nicht mehr Gruppenzahl/-größe erfolgen. Allerdings gab es bis zum Stichtag 01. Juli 2021 bei den meisten Einrichtungen Unsicherheiten bezüglich der Personalsituation im Hinblick auf dessen Verfügbarkeit und Einstellungsmöglichkeiten. Und auch über den Stichtag hinaus gibt es vielerorts noch immer Unklarheiten bei der Personalplanung.
Dies nahm die Obfrau des Bildungsausschusses, CDU-Abgeordnete Jenny Groß, zum Anlass für eine Kleine Anfrage an die Landesregierung. Denn man sollte doch meinen, dass mit dem in Kraft getretenen neuen Gesetz, welches derart grundlegend in die Personalberechnung, -zuteilung und örtliche -auswahl eingreift, alle erforderlichen Rahmenparameter vorliegen und unmittelbar zu erfüllen sein sollten – und zwar bevor das Gesetz in Kraft tritt.

Aus diesem Grund wird die Landesregierung um Berichterstattung gebeten, an welchen Einrichtungen im Westerwaldkreis es nach aktuellem Planungsstand eine Verringerung bzw. eine Erhöhung der Stundenzahl von pädagogischen Fachkräften geben wird. Ferner soll beantwortet werden, welche Möglichkeiten die Träger der Einrichtungen haben, Stundenverringerung personell darzustellen und wie die Landesregierung die örtlichen Träger bei der Gewinnung von zusätzlichem Fachpersonal bei Stundenerhöhung unterstützen will.
Auch auf die Frage, was Träger und Einrichtung tun müssen, wenn wegen der neuen Personalbemessung das Personal zum Kitajahr 2021/22 nicht vorhanden ist und somit der gesetzliche Betreuungsanspruch von der jeweiligen Einrichtung nicht in vollem Umfang sichergestellt werden kann, wird eine Antwort erwartet.