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Ehrenamtsland Rheinland-Pfalz – Einsatz für Arbeitnehmer im Einsatz

Als Abgeordnete des rheinland-pfälzischen Landtages erhält Jenny Groß immer wieder Anfragen und Impulse von Bürgern aus dem Wahlkreis bzw. der Region Westerwald und darüber hinaus.

In den letzten Wochen wurden vermehrt Sorgen über die landesseitige Unterstützung für Arbeitnehmer geäußert, die ehrenamtlich bei Einsätzen im Rahmen der Feuerwehr, der Rettungsdienste, dem Katastrophenschutz oder mit Rettungshundestaffeln arbeiten.

Laut den Regelungen des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (LBKG) kann Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (und auch Beamten) eine Freistellung von der Arbeit bei Fortzahlung des Entgeltes im Falle eines Einsatzes gewährt werden. Eine Voraussetzung ist jedoch, dass die Hilfsorganisation, für die der Arbeitnehmer im Einsatzfall tätig ist, Teil des Hilfeleistungssystems der Aufgabenträger im Brand- und Katastrophenschutz ist.

„Wie die Landesregierung mir auf meine Kleine Anfrage mitteilte, haben im Bereich der Rettungshundestaffeln (RHS) zum Beispiel Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Einsatzfalle nur dann Anspruch auf Freistellung, wenn die RHS eine Landesfacheinheit der Feuerwehr ist, wenn sie Teil des ASB, DRK, Johanniter, Malteser oder der DRLG sind oder wenn sie als eigenständiger privater Verein von den Verbandsgemeinden oder Kommunen beauftragt bzw. für den Einsatz verpflichtet werden.
Allerdings gibt es auch RHS im Land, die eben nicht Teil dieses Hilfeleistungssystems sind und hier haben es Arbeitnehmer besonders schwer, ehrenamtlich im Einsatz tätig zu werden“, erklärt Jenny Groß.

Solch ein Problem musste jüngst ein ehrenamtliches Mitglied in einer DRK-Rettungshundestaffel erfahren, das Hauptberuflich im Justizvollzugsdienst tätig ist. Mitte Juni wurde das Team der Rettungshundestaffel über einen anstehenden Einsatz informiert und die Teammitglieder sollten prüfen, ob sie für den Einsatz am späten Abend zur Verfügung stehen.

Nach Rücksprache mit der Dienstleitung der Justizvollzugsanstalt konnte der ehrenamtlich engagierte Bürger seine Kollegen in der RHS bei dem Einsatz allerdings nicht unterstützen, denn ein Einsatz einer RHS sei für die Dienstleitung kein Anlass zur Freistellung bzw. kein Grund, die Rufbereitschaftskollegen zu kontaktieren. Die Person musste „normal“ zum Dienst erscheinen.

„In Rheinland-Pfalz leben wir vom Ehrenamt. Wie kann es da sein, dass unseren Ehrenämtern solche Hürden in den Weg gelegt werden, wo sie doch nur helfen und im Zweifel Leben retten wollen?
Die Landesregierung scheint derzeit leider keine Pläne zu haben, hier nachzubessern und die Arbeitnehmer, Arbeitgeber und die Hilfsorganisationen dementsprechend besser zu unterstützen.

Es muss dringend mehr Klarheit geschaffen werden, wie im Falle einer Alarmierung vorgegangen werden muss. Denn irrwitzig ist ja, dass besagter Arbeitnehmer seiner Tätigkeit beim Land nachkommen sollte, aber eine ehrenamtliche Unterstützung bei der Alarmierung der RHS im besagten Falle nicht gewünscht war. Da passt doch was ganz gehörig nicht zusammen“, betont die Westerwälder Abgeordnete Jenny Groß.

 

(Foto-Credentials: Lizenzfreies Bild)