
Ferienregelung in Rheinland-Pfalz
Die Kultusministerkonferenz legt alle fünf Jahre die Sommerferienregelung für einen Zeitraum von fünf Jahren fest und die Bundesländer haben dann die Aufgabe, die „restlichen“ Ferien zu regeln.
In Rheinland-Pfalz gilt die derzeitige Verwaltungsvorschrift bis zum Jahre 2024 und sieht neben den üblichen Oster-, Herbst- oder Weihnachtsferien auch die so genannten Winter- und Pfingstferien vor.
Diese hängen davon ab, wie „früh“ oder „spät“ Ostern im Jahr liegt. Die Winterferienwoche findet wegen dem „frühen“ Osterfest in den Jahren 2019, 2020 und 2022 um die Karnevalstage statt, die zwei Pfingstferienwochen aufgrund der „späten“ Ostertage in den Jahren 2021, 2023 und 2024.
Nachdem die Kultusministerkonferenz im Dezember 2021 die Sommerferien für die Jahre 2025-2030 festgelegt haben, hat die rheinland-pfälzische Landesregierung nun einen Vorschlag für die weiteren Ferien veröffentlicht: Laut dem Entwurf der neuen Verwaltungsvorschrift soll ab dem Jahr 2024 auf die Festlegung der Winter- und Pfingstferien verzichtet werden.
Die bildungspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Jenny Groß, argumentiert: „Die Einführung der Pfingst- und Winterferien vor einigen Jahren war aus pädagogischer Sicht absolut nicht sinnvoll und hat nicht wirklich viel gebracht. Die meist kurzen Ferien haben die betroffenen Schuljahre eher auf den Kopf gestellt und die angedachte Erleichterung oder Entspannung der Schulwochenzeit ist nicht eingetreten.
Vielmehr war die Zeit zwischen den unterschiedlichen Ferien, zwischen Klausuren und Tests, mitunter einfach zu kurz, oftmals erfolgte eine Häufung der Klausur- oder Prüfungstermine in relativ kurzer Zeit. Die Notenvergabe und die Prüfungssituation wurde durch das ständige wieder reinkommen und das Wiederholen des Unterrichtsstoffes nach den kurzen Ferien nur erschwert.
Ebenfalls mussten etwaige Praktika oder Projektwochen, die ein ganz essentieller Teil des normalen Schulalltags sind, entsprechend um die Ferien herumgeplant werden und haben mitunter die Zeit zwischen den Ferien noch weiter verkürzt.
Auch die Vereine, insbesondere die Fastnachts-/Karnevalsvereine, beklagten die Winterferien, da sie kaum ihre Auftritte mit der reduzierten Gruppe durchführen können. Auch die Session mit ihren Sitzungen hat durch die Ferien Probleme beklagt. Zur Unterstützung des Ehrenamtes ist das Ende der kleinen Ferien positiv anzusehen.
Die Aussage, dass die kurzen Ferien häufig für Urlaube genutzt werden, zweifle ich an. Die Preise sind nicht unbedingt günstiger als in den Sommerferien und nicht jeder fährt Ski oder in die Sonne.
Hinzukommt das Thema der Betreuung, denn die Eltern müssen häufig versuchen Arbeit und Ferienzeiten zu koordinieren. Mit den Kleinen Ferien haben diese häufiger die Problematik der mangelnden Betreuung zu beklagen, da das Urlaub nehmen in kurzen Taktungen nicht mit den regulären Urlaubszeiten einhergeht und die Arbeitgeber dies nicht per se dulden. Auch ist es für viele Eltern nicht klar, in welchem Jahr denn nun welche „kurzen Ferien“ anstehen, hier fehlt es an einer klaren Linie. Die Weihnachts- und Osterferien zwei Wochen zu haben bringt zudem allen Beteiligten auch eine etwas längere Erholungsphase, dies ist nicht gegeben, wenn es die „kurzen Ferien“ bereits sehr zeitnah an die Weihnachtsferien beispielsweise gibt.
Ich begrüße daher, dass die Landesregierung mit der neu geplanten Verwaltungsvorschrift offensichtlich die Erfahrungen und die Wünsche von Schülern und Lehrkräften berücksichtigt und in den kommenden Jahren auf Pfingst- bzw. Winterferien verzichten will.
Ich würde es zudem befürworten, wenn seitens der KMK (Kultusministerkonferenz) eine flexiblere Regelung in Bezug auf die Sommerferien getroffen werden würde. Beispielsweise könnten die Bundesländer rotierend als erstes bzw. als letztes in die Sommerferien starten. Dann könnten je Bundesland auch die Kleinen Ferien entsprechend etwas flexibler gestaltet werden.“
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