Rede am 27.05.2020 zu TOP 9

TOP 9: Landesgesetz zu dem Staatsvertrag über die erweiterte Zuständigkeit der mit der Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten in den Ländern

Sehr geehrter Herr Präsident,
verehrte Kolleginnen und Kollegen,

im August 2018 hat die Innenministerkonferenz beschlossen, das Bundesland Niedersachsen mit der Erstellung eines Entwurfes für einen Staatsvertrag über die erweiterte Zuständigkeit der mit der Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten in den Ländern zu beauftragen. Heute ist es die Aufgabe und Pflicht unseres Parlamentes, dieses zu ratifizieren und es den Bundesländern Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein gleichzutun.

Kurz zur Begründung:

Bisher ist es so geregelt, dass die Vorbereitung und Durchführung von Aufenthaltsbeendigungen häufig mit der Rückführung von Menschen in ihre Herkunftsländer per Flugzeug erfolgt. Für die Durchführung derselbigen entscheiden die Länder, ob sie Polizeibedienstete oder andere betraute Bedienstete einsetzen. In Rheinland-Pfalz erfolgt derzeit die Rückführung durch Polizeibedienstete. Ziel dieses Vertrages ist es, die Durchführung aufenthaltsbeendender Maßnahmen nach dem Aufenthaltsgesetz beziehungsweise nach der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates in der jeweils geltenden Fassung, zu optimieren sowie Rechtsklarheit für den länderübergreifenden Einsatz von Bediensteten zu schaffen, die nicht dem Polizeivollzugsdienst angehören.

Nun soll mit der Ratifizierung eine Rechtssicherheit geschaffen werden, denn in anderen Bundesländern ist es bereits geltendes Recht, dass auch Landesbedienstete, die nicht im polizeilichen Dienst beruflich tätig sind, für die Rückführung in die Herkunftsstaaten verantwortlich sind. Diese können dann auch jenseits der Landesgrenzen die notwendige Maßnahme durchführen, bislang ist dies nur durch die Landespolizei der Regelfall. Mit dieser Regelung schließen wir ein mögliches Bedürfnis und erlauben auch anderen nichtpolizeilichen Landesbediensteten auf rheinland-pfälzischem Boden ihren Dienst zu vollziehen.
Finanziell hat das zu entscheidende Gesetz keine Auswirkungen, weder auf das Land noch auf die Kommune.

Dieser Staatsvertrag ist sinnvoll und notwendig, die Vertragspartner regeln aus Gründen der Rechtsklarheit die Befugnisse im Falle von aufenthaltsbeendigenden Maßnahmen, weswegen ich mit meiner Fraktion für die Annahme des Gesetzentwurfes stimme.

Vielen Dank!